Quellen: SF „10vor10“ am Mittwoch, 22. Mai 2013.
NZZ, 22.05.2013: „Freie Bahn für die Lex Weber“;
Link: http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/freie-bahn-fuer-die-lex-weber-1.18085458
Die Bergkantone – genauer deren Behörden der Exekutive und Tribunale auf Gemeinde- und Kantonsebene werden zur Ordnung und Rechtsstaatlichkeit gezwungen.
1. Das Bundesgericht hat mehrere Pilotentscheide zur Umsetzung des am 11. März des vergangenen Jahres von Volk und Ständen gutgeheissenen Verfassungsartikels zur Eindämmung des Zweitwohnungsbaus gefällt (Art. 74b Bundesverfassung).
. Nach einhelliger Auffassung der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung ist die sogenannte Lex Weber mit der Volksabstimmung am 11. März 2012 in Kraft getreten.
. Eine klare Mehrheit in der Kammer hält die Lex Weber für direkt anwendbar.
Damit werden – zu Recht – verschiedene kantonale Gerichte in die Schranken gewiesen, welche die Auffassung vertreten hatten, dass das durch die Annahme der Volksinitiative geschaffene Zweitwohnungs-Verbot nur bei Bauvorhaben zur Anwendung gelange, die nach dem 1. Januar 2013 bewilligt wurden.
. Eindeutig bejaht wurde vom Bundesgericht die Frage der Beschwerdelegitimation von Helvetia Nostra, die von zahlreichen Rechtsgelehrten und verschiedenen kantonalen Gerichten aus durchsichtigen Gründen verneint worden war. Alle fünf Mitglieder der Abteilung gingen davon aus, dass es bei der Umsetzung der Lex Weber um eine Bundesaufgabe geht – richtig: die Bergkantone erwiesen sich als zu schwach, zu interessiert geht – was Voraussetzung für eine Verbandsbeschwerde gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz ist (Art. 12 BV).
Rhoenblicks Kommentar:
Das Bundesgericht hat das dringend notwendige Machtwort gesprochen – Dank und Anerkennung.
Bundesrätin Doris Leuthard wird in ihrer klaren Lagebeurteilung bestätigt:
Sie hatte am Abstimmungssonntag angekündigt, dass die Lex Weber an und ab diesem Tag Rechtskraft erhalten habe.
Ein Freudentag für all diejenigen Schweizerinnen und Schweizer, die der Lex Weber zugestimmt und sie damit zur Annahme gebracht haben. Ein Dankeschön an Herrn und Frau Weber und die Damen und Herren der Helvetia Nostra. Bitte – setzen sie das ihnen zugesprochene Beschwerderecht ein – die Gemeindeexekutiven vieler Berggemeinden waren zu schwach, haben versagt.
Wie befürchtet haben Landbesitzer, Hausbesitzer, Spekulanten, Architekten und Baufirmen, Gewerbetreibende und Banken dank massivem Druck auf die Gemeindebehörden noch tausende von Baugesuchen durchdrücken können. Dadurch wären Bauten in zweistelligem Millionenbetrag in unsere Landschaft gepflastert worden – alles kalte Betten. Die davon betroffenen Berggemeinden wären ihrer Hässlichkeit wegen gemieden worden. Sie wären an den Infrastrukturbauten erstickt. So wäre die Lex Weber nur noch ein Papierfetzen gewesen – das ist sie nun dank dem Ordnungsruf aus Lausanne nicht. Die schwachen Exekutiven, die um ihre Wiederwahl fürchteten oder selber mit Zweitwohnungen verbandelt waren haben tausende von Baugesuchen durchgewunken. Nun, das alles war vergebliche Müh. All diese schwachen Gemeindepräsidenten und Gemeinderäte sind mitverantwortlich für das Desaster, das nun bei Baufirmen usw. um sich greift und müssen bei den nächsten Wahlen durch neue, unverbrauchte, möglichst unabhängige Kräfte ersetzt werden.
Wenn die Berg-CVP meint, sie könne in einer parlamentarischen Initiative oder mittels einer Volksinitiative den Bundesgerichtsentscheid doch noch verwässern, dann müssen alle die Schweizerinnen und Schweizer, denen das Landeswohl über persönlichen Interessen und Gewinn steht, dies möglichst im Keim ersticken. Jetzt gilt es in diesen Berggemeinden Ordnung zu erstellen, nicht wieder Rechtsunsicherheit schaffen und damit falsche Erwartungen der Spekulanten und ihrer Gehilfen usw. schüren.
Aus SF „10vor10“: Allein das kleine Disentis hat Bauvorhaben von über 30 Millionen bewilligt -idiotisch, verantwortungslos. Saanen hat tausende von Baugesuchen durchgewunken.