Staatsanwaltschaft kneift – Verrat an den Interessen des Landes Baden-Württemberg

„Methoden aus der Mappus-Zeit“

„Stuttgarter Zeitung“, vom 14. Februar 2013
Link: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kommentar-zum-enbw-ausschuss-methoden-aus-der-mappus-zeit.1a25587d-9370-423b-985c-8af3afc970d0.html
„Stuttgart – Der Kauf der Aktien des Energiekonzerns EnBW durch das Land und seine Folgen kommen nicht aus der Unwetterzone heraus. Jetzt gibt es einen neuen Skandal: Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, der CDU-Abgeordnete Ulrich Müller, ist zurückgetreten. Er zog damit die Konsequenz aus der Tatsache, dass er dem Hauptverantwortlichen bei dem Geschäft, dem früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus, Unterlagen aus der Ausschussarbeit hat zukommen lassen. Das ist ein beispielloser Vorgang. Müller musste zurücktreten. Folgerichtig wäre, den Ausschuss ganz zu verlassen. Müller stellt zum einen die politische Aufklärungsarbeit infrage, bei der der Ausschuss bisher viel geleistet hat. Der Vorfall untergräbt zudem den Läuterungsprozess, dem sich die CDU seit der historischen Abwahl vor fast zwei Jahren unterzieht.
Wenn einer der 24 Untersuchungsausschüsse, die der baden-württembergische Landtag bisher eingesetzt hat, wirklich Aufklärungsarbeit geleistet hat, dann ist es der EnBW-Untersuchungsausschuss“.
Verstoß gegen die Landesverfassung
Man denke nur an die Stück für Stück an die Öffentlichkeit gedrungenen Einzelheiten des 4,7-Milliarden-Geschäftes. An den unangemessenen Mailverkehr zwischen Mappus und seinem Berater Dirk Notheis, der damals noch Investmentbanker war. An die unwürdigen Umstände, unter denen der damalige Finanzminister Willi Stächele seine Unterschrift unter die „Notbewilligung“ setzen musste. Oder daran, dass erst im Ausschuss bis heute ungeklärte Widersprüche zwischen den Einlassungen von Mappus und seinem juristischen Berater Martin Schockenhoff zu Tage traten. Dabei geht es um die wichtige Frage, wer die Verantwortung trägt für den Verstoß gegen die Landesverfassung. Den hat der Staatsgerichtshof festgestellt, weil der Deal 2010 am Landtag vorbei durchgezogen wurde.
Ohne den Untersuchungsausschuss wüsste man viel weniger über die seinerzeit herrschende politische Kultur im Lande. Man ist versucht zu sagen: Man weiß nun mehr trotz des Ausschussvorsitzenden. Ulrich Müller hält sich zwar zugute, dass er sich in seiner Verhandlungsführung „um ein Höchstmaß an Kompetenz, Transparenz, Vertrauenswürdigkeit, Fairness und Neutralität bemüht“ habe. Allerdings werden Transparenz und Vertrauenswürdigkeit massiv in Zweifel gezogen, weil der Politiker erst jetzt seine besondere Korrespondenz mit Stefan Mappus einräumt.
Methoden der Mappus-Regentschaft
Hätte er das auch getan, wenn das bei den Hausdurchsuchungen beschlagnahmte Material von der Staatsanwaltschaft nicht hätte verwertet und damit an den Untersuchungsausschuss hätte ausgehändigt werden dürfen? Kurz bevor die Ausschussmitglieder Müllers Post in den Mappus-Akten gefunden hätten, trat er mit seinem Eingeständnis an die Öffentlichkeit.
Methoden wie diese sind es aber, die man mit der Mappus-Regentschaft verbindet. Die CDU tut sich auch zwei Jahre nach der verlorenen Landtagswahl schwer, sich von diesem Kungel-Image zu lösen. Es kostet die führenden Christdemokraten erhebliche mentale Anstrengung, einen Weg zu finden zwischen einer tolerablen Loyalität zum Gewesenen und der notwendigen Zuwendung zu neuen Themen und neuem Personal für die Zukunft. Genau in diese Situation platzt Müllers Fauxpas. Die CDU muss sich nicht wundern, wenn nun wieder die alte Frage aufgeworfen wird: Hat sie denn immer noch nicht begriffen, dass sie solche Praktiken hinter sich lassen muss? Darum hat Ulrich Müller seiner Partei einen Bärendienst erwiesen.
Es wird für die Union unangenehm werden, und es wird sie zurückwerfen, wenn grüne und rote Abgeordnete nachfragen, was genau Müller Mappus gegeben hat. Das müssen sie aber tun. Die Öffentlichkeit hat ein Recht, auch das zu erfahren. Denn offenbar ist das politische Sittengemälde trotz aller Mühen noch nicht genau genug.
Rhoenblicks Kommentar:
Der Vorsitzende des EnBW-Untersuchungsausschusses, MdL, früherer Landesminister, Jurist(!) Ulrich Müller, „Ober-Werte-Hochhalter“ von der CDU hat Akten des Untersuchungsausschusses der untersuchten Person, seinem Parteifreund Stefan Mappus, gescheiterter Ministerpräsident übergeben.
Konkret wird der ‚Fragenkatalog an die EdF‘ genannt. Die Vermutung steht im Raum, ob Müller nicht auch den ‚Fragenkatalog an Mappus‘ dem Mappus übergeben hat. Das ist kein Kavaliersdelikt, keine „Hintenherumserei“, kein „Bärendienst“. Nein – das ist schlicht und einfach Verrat an den Interessen des Landes Baden-Württemberg. Der Untersuchungsausschuss hat die Aufgabe – und die Pflicht(!) – den Komplex Mappus/EdF/Notheis aufzuklären und die Frage zu beantworten, in welchem Ausmaß das Land Baden-Württemberg durch die Machenschaften von Mappus zu Schaden gekommen ist.
Müller muss nicht nur als Vorsitzender zurücktreten und aus dem Untersuchungsausschuss austreten, nein – er hat auch den Landtag zu verlassen und zwar sofort – nicht „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Die CDU ist gut beraten, wenn sie den Mappus endlich aus ihren Reihen ausschließt, der selbst ja „gute Lust hat, aus diesem Scheiß-Verein auszutreten“. Grüne sprechen davon „Müllers Vorgehen auf rechtliche und strafrechtliche Konsequenzen zu prüfen“. Da gibt es nichts „zu prüfen“; Herr Müller ist anzuzeigen. Der Landtag ist gefordert: lässt er es beim „Bärendienst“, bei der „Hintenherumserei“ bewenden, dann macht er sich der parteienübergreifenden Kumpanei schuldig. Die Achtung der Wählerinnen und Wähler vor den Politikern würde noch geringer.
Die Staatsanwaltschaft kneift, „sie sieht keinen Grund zu Ermittlungen“, berichtet die „Stuttgarter Zeitung“. Immerhin – beim ähnlich gelagerten Skandal von 2004 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Grünen-Abgeordnete Heike Dederer gegen eine Geldauflage ein, gemäss §153a Abs. 1 StPO: „Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht.“
[Notheis], [Skandal]

Über Juerg Walter Meyer 405 Artikel
Geburtstag 22. November 1937 Geschlecht Männlich Interessiert an Männern und Frauen Sprachen Schwizerdütsch, Deutsch, Schweizer Französisch und Englisch Politische Einstellung Liberalismus Meine politischen Ansichten und Ziele:Förderung der, Forderung nach und Durchsetzung der Eigenverantwortlichkeit. Liberal, – der Staat ist jedoch kein Nachtwächterstaat. Post, öffentlicher Verkehr sind Staatsaufgaben; diese und andere Staatsaufgaben kann er delegieren – Kontrolle ist besser als Vertrauen. – Generell: K-Kommandieren, K-Kontrollieren, K-Korrigieren – unter Inkaufnahme dass man als unangenehm empfunden werden kann. – Unabhängige Justiz, die ihre Entscheide nach Erlangung der Rechtskraft auch durchsetzen kann; keine Einsparungen bei der Polizei. – öffentliche Schulen, dreigliedrige Oberstufe. Nur die besten gehen auf ein Gymnasium; Matur = Reifezeugnis für Studium; Studiengebühren an den Hochschulen und Universitäten – ausgebautes Stipendienwesen. Prüfen, welche Aufgaben des Staates dem BWLer-Massstab ausgesetzt werden können. „Gewinn“ ist nur ein Massstab für das Funktionieren eines Staatswesens. In gewissen Bereichen – Schulen – BWL-Einfluss wieder zurückfah Kontakt Nutzername rhoenblickjrgmr(Twitter) Facebook http://facebook.com/juergwalter.meyer Geschichte nach Jahren 1960 Hat einen Abschluss von ETH Zürich 1956 Hat begonnen hier zur Schule zu gehen: ETH Zürich 1950 Hat einen Abschluss von Realgymnasium 1937 Geboren am 22. November 1937